SPÄNESCHUTZ

Wichtig!
Die Späneschutzvorrichtungen erfüllen sowohl die Normen/Forderungen der EU Maschinendirektive 98/37/EG als auch die Umsetzung der schwedischen Gesetzgebung, welche in der Vorschrift des schwedischen Amtes für Arbeitsschutz AFS 1994:48 dargelegt ist: ”Maschinen und diverse andere technische Geräte” inkl. Änderungen von AFS 2000:38.

Die Vorschrift des schwedischen Amtes für Arbeitsschutz AFS 1998:4: ”Die Handhabung von Arbeitsausrüstungen erfordert, dass sämtliche Maschinen effektive Schutzvorrichtungen haben müssen, was bedeutet dass auch ältere Maschinen mit solchen Vorrichtungen versehen werden müssen.